Die Termine für die Gräbersegnungen rund um Allerheiligen/Allerseelen werden in den Oktober und November-Pfarrmitteilungen, sowie über die Zeitung zu gegebener Zeit bekannt gegeben.
Zur Gewinnung eines Ablasses für Verstorbene gehören:
a) die allgemeinen Bedingungen:
sakramentale Beichte, Eucharistieempfang und Gebet nach der Meinung des Heiligen Vaters (Vaterunser und Ave Maria). Diese Bedingungen können erfüllt werden auch mehrere Tage vor oder nach dem Ablasstag. Jede Anhänglichkeit an eine Sünde muss ausgeschlossen sein.
b) die besonderen Bedingungen:
ein Besuch in einer Kirche oder Kapelle am Allerseelentage, jeweils schon ab Mittag des Vortages, mit Gebet (Vaterunser und Glaubensbekenntnis; oder ein Friedhofsbesuch und dort Gebet für die Verstorbenen.
Dieser Ablass kann an jedem Tag vom 1. bis 8. November gewonnen werden. Man kann nicht mehrere vollkommene Ablässe an einem Tag gewinnen. Eine Beichte reicht aus, mehrere vollkommene Ablässe an verschiedenen Tagen zu gewinnen, nicht aber eine einzige Kommunion und nicht das einmalige Gebet nach der Meinung des Papstes. Fehlt die volle Disposition oder bleibt eine der Bedingungen unerfüllt, ist es ein Teilablass für die Verstorbenen. Ein solcher kann in diesen und auch an den übrigen Tagen des Jahres durch Friedhofsbesuch wiederholt gewonnen werden.
Pastoralverbund
Maria Hilf • Schwalmstadt
Steinweg 51
34613 Schwalmstadt
Tel. 06691-3227
Fax: 06691-6099
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Mi . 14.30-19.00 Uhr
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